Professor des Jahres

Der Leiter des Kinderschutz-Kompetenzzentrums, Prof. Dr. Christof Radewagen, hat bei der Wahl zum Professor des Jahres 2022 der UNICIM Stiftung den 2. Platz erzielt. Die Stiftung ehrt mit der Auszeichnung Professor*innen, die ihre Studierenden in besonderer Weise bei der Berufsvorbereitung unterstützen.  Weitere Informationen finden Sie hier und hier.

 

Wissen aus Hochschulen in Niedersachsen

Niedersachsen verfügt an seinen Hochschulen über ein flächendeckendes Netz an Kontaktstellen für den Wissens- und Technologietransfer. Sie erleichtern insbesondere kleinen und mitteleren Unternehmen sowie öffentlichen Einrichtungen den Zugang zu Forschung, Entwicklung und Kooperationsmöglichkeiten der Hochschulen. Der Leiter des Kinderschutz-Kompetenzzentrums, Prof. Dr. Christof Radewagen, berichtet auf Wissen N über seine Arbeit im Kinderschutz: https://www.wissenhochn.de/de/themen/auswahl-und-uebersicht/einzelansicht/arbeit-im-kinderschutz-vertrauen-schaffen-sicherheit-bieten.

 

2. Tag der Sozialen Arbeit

Am 14. September 2022 fand an der Hochschule Osnabrück der 2. Tag der Sozialen Arbeit statt. Die Veranstaltung hatte über 160 Teilnehmer*innen aus Praxis und Wissenschaft. Sie wurde in Kooperation mit dem Niedersächsischen Landesjugendamt durchgeführt und widmete sich dem Thema „Kinderschutz nach 2 Jahren Pandemie - veränderte Herausforderungen“.Weitere Informationen finden Sie in dem Artikel: "Drei Fragen an...Prof. Dr. Radewagen" und in der Nachlese „Kinderschutz kam in den Corona-Verordnungen zu kurz“.

 

Materialien zum Download

Abschlussbericht der Nds. Lügde-Kommission

Der Bericht gibt Empfehlungen für den Kinderschutz in Niedersachsen. Zum Inhalt zählt u.a., die von Prof. Dr. Christof Radewagen entwickelte Kinderschutzmatrix.

Die Komplexität der Einzelfälle erfordert gerade im Kinderschutz klare Leitlinien, an denen sich Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe orientieren könnten. Mit Hilfe der praxisbewährten Kinderschutzmatrix lassen sich die Folgen mangelnder Erziehungsfähigkeit und Bedürfnisvernachlässigung strukturiert herausarbeiten. Sie unterstützt damit die Fachkräfte, ihre Einschätzung der Gefährdungsrisiken fachlich zu strukturieren und rekonstruierbar zu formulieren. Eine solche Rahmung ist u.a. hilfreich, um die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Handlungsschritte zu generieren und den betroffenen Erziehungsberechtigten, die Gefährdungsrisiken inhaltlich nachvollziehbar zu erläutern.

Der Abschlussbericht der Nds. Lügde-Kommission ist digital abrufbar.

 

Leitfaden Vertrauensschutz im Kinderschutz

In dem von Prof. Dr. Christof Radewagen verfassten Leitfaden werden wesentliche datenschutzrechtliche Fragen aus der Praxis aufgegriffen und beantwortet. Dabei wird unterschieden zwischen

  1. Fällen, in denen das Jugendamt Hinweise zu einer Kindeswohlgefährdung erhält,
  2. Fällen, in denen freie Träger als Leistungserbringer im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung tätig sind, sowie
  3. Fällen im Schnittstellenbereich von Jugendamt und anderen Stellen und Personen, etwa Ärzt*innen, Lehrer*innen, Schulen, Beratungsstellen, Kindergärten oder Jugendzentren.

Für ein gezieltes Nachschlagen orientiert sich die Reihenfolge der bearbeiteten Fragestellungen aus den Perspektiven des Jugendamtes und freier Jugendhilfeträger an dem in § 8a SGB VIII beschriebenen Verfahrensablauf.

Im Schnittstellenbereich zwischen Jugendamt und Berufsgeheimnisträger*innen dient entsprechend § 4 KKG als Strukturierungsgrundlage.

Der Leitfaden ist über die Homepage des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zu beziehen. 

 

Empfehlungen

Podcast

Der Missbrauchsfall Lügde, bei dem auf einem Campingplatz in Lügde-Elbrinxen gegen eine große Anzahl von Kindern langjährig sexualisierte Gewalt ausgeübt wurde, hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Prof. Dr. Christof Radewagen war Mitglied der niedersächsischen Lügde-Kommission und hat für den kürzlich veröffentlichten Abschlussbericht eine Kinderschutzmatrix entwickelt. Im Podcast erklärt er, wie sie Jugendämtern dabei helfen kann, systematisch Gefährdungseinschätzungen von Kindern und Jugendlichen vorzunehmen und strukturelle Fehler zu vermeiden. Darüber hinaus spricht der vierfache Vater über seine Zeit als Fachberater und Familienhelfer, warum es so schwierig ist, Kindeswohlgefährdungen zu erkennen, welcher Fall ihn noch heute begleitet und wieso er nichts von Fremdbestimmung hält. Denn: „Wenn wir im Kinderschutz wirklich effektiv arbeiten wollen, dann müssen wir an die Ursachen ran und Eltern haben, die uns vertrauen.“ Der Podcast steht über die Homepage der Hochschule Osnabrück bzw. die bekannten Plattformen zur Verfügung.

 

Kommentar zum SGB VIII

In der 3. Auflage des Praxiskommentars zum SGB VIII von Prof. Dr. jur. Winfried Möller (Hrsg.) kommentiert Prof. Dr. Christof Radewagen die Paragraphen 8a und 8b SGB VIII. Weitere Kommentatoren aus dem Team des Kinderschutz-Kompetenzzentrums sind Prof. Karl-Heinz Lehmann und Dr. jur. Ulrike Stücker.