3. Tag der Sozialen Arbeit am 29.05.24 an der Hochschule Osnabrück, Teilnahme kostenfrei

Am 29.05.24 findet an der Hochschule Osnabrück der 3. Tag der Sozialen Arbeit statt. Das Thema des Fachtags lautet „aktuellen Entwicklungen im Kinderschutz“.

Unter anderem wird der Leiter des Kinderschutz Kompetenzzentrums, Prof. Dr. Christof Radewagen, zusammen mit Prof. Dr. Jan-David Liebe und Prof. Dr. Julius Schöning das neue Forschungsprojekt „Aid4Children“ präsentieren. Die Verwendung von KI-basierten Expertensystemen könnte dazu beitragen, die Qualität der Gefährdungseinschätzungen zu verbessern und somit den Kinder- und Jugendschutz zu stärken. Bevor diese Systeme in der Praxis eingesetzt werden können, müssen jedoch verschiedene Fragen, wie beispielsweise zur Datenherkunft oder zu ethischen Herausforderungen, geklärt werden. Genau diesen Fragestellungen widmet sich das Forschungsvorhaben „AId4Children“. Im Rahmen des von der Volkswagen-Stiftung geförderten Projekts wird über 36 Monate in Zusammenarbeit mit Jugendämtern und anderen Praxispartnern ein Trainingsprogramm für ein KI-Expertensystem entwickelt. Die Teilnahme am 3. Tag der Sozialen Arbeit ist kostenfrei. Weitere Informationen zum 3. Tag der Sozialen Arbeit und die Möglichkeit zur Anmeldung erhalten Sie hier.

 

Leitfaden Vertrauensschutz im Kinderschutz erscheint in dritter Auflage

Das Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung schreibt dazu auf seiner Homepage:

Bundesweit nachgefragte Arbeitshilfe erscheint in dritter Auflage

PHILIPPI: „DATENSCHUTZBROSCHÜRE „VERTRAUENSSCHUTZ IM KINDERSCHUTZ“ HILFT KONKRET UND MIT HOHER QUALITÄT IN DER PRAXIS“

Datenschutz ist allgegenwärtig. Der aktualisierte Leitfaden „Vertrauensschutz im Kinderschutz“ nimmt den besonderen Datenschutz im Kinderschutz in den Blick und zeigt auf, dass sich Kinder- und Datenschutz nicht ausschließen.

„Die Datenschutzbroschüre erschien erstmalig im März 2021 und hat sich schnell als fundiertes und verlässliches Werkzeug in der Praxis etabliert“, betont Sozialminister Dr. Andreas Philippi und führt weiter aus, „Die Broschüre hat eine hohe Qualität und setzt auf breite Anwendungsmöglichkeiten sowohl in der Kinder- und Jugendhilfe als auch in Arbeitsfeldern, die täglich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und in Berührung kommen.“

Auf Grund des hohen bundesweiten Interesses, erscheint die neue Auflage der Datenschutzbroschüre „Vertrauensschutz im Kinderschutz“ noch im September dieses Jahres. Dies ist bereits die 3. Auflage der Broschüre.

Im Rahmen der Landesjugendhilfeplanung wird die Broschüre kontinuierlich in Zusammenarbeit mit Herrn Prof. Dr. Christof Radewagen weiterentwickelt. Minister Philippi: „Mit dieser fortwährenden Aktualität wird sichergestellt, dass die Fachkräfte ihre wichtige Arbeit rechtssicher und handlungssicher gestalten können.“ und ergänzt, „damit haben wir offenbar den Zahn der Zeit getroffen, denn unsere Broschüre stößt auf bundesweites Interesse; die Anfragen aus anderen Bundesländern unterstreichen dies, sowie der gezielte Zugriff auf unsere Homepage.“

So erfolgte z. B. nach Einführung des Kinder- und Jugend Stärkungsgesetz (KJSG) erstmalig eine umfassende inhaltliche Überarbeitung. Mit der nun vorliegenden Auflage sind beispielsweise die Ombudsstellen in den Blick genommen worden. Weiterhin war es ein Wunsch aus der Praxis, die datenschutzrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen in der Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Kinderschutzambulanzen weiter auszuleuchten und verlässlich zu gestalten.

Erstmalig Schaubilder als Postkarte

Neben dem Erhalt der Broschüre in Papierform und dem Download auf der Webseite des Ministeriums werden mit der neuen Auflage erstmalig auch zwei zentrale und praktische Schaubilder aus der Arbeitshilfe als Postkarten gedruckt. Mit diesen 30.000 Exemplaren, die über einen QR-Code auch den direkten Download der Broschüre ermöglichen, soll die Reichweite noch einmal deutlich erhöht werden.

„Mit diesem Leitfaden werden datenschutzrechtliche Unsicherheiten in Kinderschutzverfahren nach § 8a SGB VIII beseitigt.“ erläutert der Minister und führt weiter aus, „Es werden konkrete Fallkonstellationen aufgeführt, die die Möglichkeiten und Chancen des Datenschutzes darstellen. Klare Verfahrensabläufe sorgen für sicheres und schnelles Handeln, welches für einen gelingenden Kinderschutz unerlässlich ist.“ Abschließend betont er, „Mit Hilfe dieser Arbeitshilfe unterstützt das Niedersächsische Sozialministerium die ohnehin belasteten Jugendämter und die Fachkräfte insgesamt in der Sicherstellung des Kinderschutzes.“

Die aktuelle Broschüre „Vertrauensschutz im Kinderschutz“ steht allen Interessierten auf der Webseite des Niedersächsischen Sozialministeriums zum Download bereit.

Hintergrund

Der Datenschutz im Kinderschutz hat mehrere Aspekte, die zu beachten sind. Zum einen wirkt er für einen respektvollen und wertschätzenden Umgang, welcher eher die Bereitschaft der Betroffenen zur Annahme von Unterstützungsangeboten animiert und so wiederum das Kind schützt. Zum anderen kann es für den erforderlichen Kinderschutz zwingend geboten sein, mithilfe der gesetzlich eingeräumten Befugnisse zur Datenübermittlung ohne Beteiligung oder auch gegen den Willen der Erziehungsberechtigten zu handeln. Zentraler gesetzlicher Baustein für das Wohl des Kindes ist § 8a SGB VIII.

Die 3. Auflage der Broschüre „Vertrauensschutz im Kinderschutz“ wurde erstmals im März 2021 im Rahmen der Landesjugendhilfeplanung vom Niedersächsischen Sozialministerium in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie veröffentlicht.

Der § 8a SGB VIII „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ regelt die prinzipiellen Verfahrensschritte des Jugendamtes bei Bekanntwerden einer möglichen Kindeswohlgefährdung. Hierbei ist der Datenschutz bzw. sind datenschutzrechtliche Aspekte auch immer mit abzuwägen. Herr Prof. Dr. Radewagen von der Hochschule Osnabrück, der die bisherigen Auflagen ebenfalls in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium erstellt hat, ist bundesweit für die beauftragte Thematik ein ausgewiesener Experte. 

 

Professor des Jahres

Der Leiter des Kinderschutz-Kompetenzzentrums, Prof. Dr. Christof Radewagen, hat bei der Wahl zum Professor des Jahres 2022 der UNICIM Stiftung den 2. Platz erzielt. Die Stiftung ehrt mit der Auszeichnung Professor*innen, die ihre Studierenden in besonderer Weise bei der Berufsvorbereitung unterstützen.  Weitere Informationen finden Sie hier und hier.

 

Wissen aus Hochschulen in Niedersachsen

Niedersachsen verfügt an seinen Hochschulen über ein flächendeckendes Netz an Kontaktstellen für den Wissens- und Technologietransfer. Sie erleichtern insbesondere kleinen und mitteleren Unternehmen sowie öffentlichen Einrichtungen den Zugang zu Forschung, Entwicklung und Kooperationsmöglichkeiten der Hochschulen. Der Leiter des Kinderschutz-Kompetenzzentrums, Prof. Dr. Christof Radewagen, berichtet auf Wissen N über seine Arbeit im Kinderschutz: https://www.wissenhochn.de/de/themen/auswahl-und-uebersicht/einzelansicht/arbeit-im-kinderschutz-vertrauen-schaffen-sicherheit-bieten.

 

2. Tag der Sozialen Arbeit

Am 14. September 2022 fand an der Hochschule Osnabrück der 2. Tag der Sozialen Arbeit statt. Die Veranstaltung hatte über 160 Teilnehmer*innen aus Praxis und Wissenschaft. Sie wurde in Kooperation mit dem Niedersächsischen Landesjugendamt durchgeführt und widmete sich dem Thema „Kinderschutz nach 2 Jahren Pandemie - veränderte Herausforderungen“.Weitere Informationen finden Sie in dem Artikel: "Drei Fragen an...Prof. Dr. Radewagen" und in der Nachlese „Kinderschutz kam in den Corona-Verordnungen zu kurz“.

 

Materialien zum Download

Abschlussbericht der Nds. Lügde-Kommission

Der Bericht gibt Empfehlungen für den Kinderschutz in Niedersachsen. Zum Inhalt zählt u.a., die von Prof. Dr. Christof Radewagen entwickelte Kinderschutzmatrix.

Die Komplexität der Einzelfälle erfordert gerade im Kinderschutz klare Leitlinien, an denen sich Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe orientieren könnten. Mit Hilfe der praxisbewährten Kinderschutzmatrix lassen sich die Folgen mangelnder Erziehungsfähigkeit und Bedürfnisvernachlässigung strukturiert herausarbeiten. Sie unterstützt damit die Fachkräfte, ihre Einschätzung der Gefährdungsrisiken fachlich zu strukturieren und rekonstruierbar zu formulieren. Eine solche Rahmung ist u.a. hilfreich, um die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Handlungsschritte zu generieren und den betroffenen Erziehungsberechtigten, die Gefährdungsrisiken inhaltlich nachvollziehbar zu erläutern.

Der Abschlussbericht der Nds. Lügde-Kommission ist digital abrufbar.

 

Vertrauensschutz im Kinderschutz

Der von Prof. Dr. Radewagen erstellte Leitfaden ist in dritter Auflage erschienen und kann über die Seite des Nds. Ministeriums für Gesundheit, Soziales und Gleichstellung abgerufen werden.

 

Empfehlungen

Podcast

Der Missbrauchsfall Lügde, bei dem auf einem Campingplatz in Lügde-Elbrinxen gegen eine große Anzahl von Kindern langjährig sexualisierte Gewalt ausgeübt wurde, hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Prof. Dr. Christof Radewagen war Mitglied der niedersächsischen Lügde-Kommission und hat für den kürzlich veröffentlichten Abschlussbericht eine Kinderschutzmatrix entwickelt. Im Podcast erklärt er, wie sie Jugendämtern dabei helfen kann, systematisch Gefährdungseinschätzungen von Kindern und Jugendlichen vorzunehmen und strukturelle Fehler zu vermeiden. Darüber hinaus spricht der vierfache Vater über seine Zeit als Fachberater und Familienhelfer, warum es so schwierig ist, Kindeswohlgefährdungen zu erkennen, welcher Fall ihn noch heute begleitet und wieso er nichts von Fremdbestimmung hält. Denn: „Wenn wir im Kinderschutz wirklich effektiv arbeiten wollen, dann müssen wir an die Ursachen ran und Eltern haben, die uns vertrauen.“ Der Podcast steht über die Homepage der Hochschule Osnabrück bzw. die bekannten Plattformen zur Verfügung.

 

Kommentar zum SGB VIII

In der 3. Auflage des Praxiskommentars zum SGB VIII von Prof. Dr. jur. Winfried Möller (Hrsg.) kommentiert Prof. Dr. Christof Radewagen die Paragraphen 8a und 8b SGB VIII. Weitere Kommentatoren aus dem Team des Kinderschutz-Kompetenzzentrums sind Prof. Karl-Heinz Lehmann und Dr. jur. Ulrike Stücker.